seit 1990

1992

Ab sofort dürfen die Buchstaben B, F und G als Erkennungszeichen mit verwendet werden. Damit steigt Anzahl der möglichen Kombinationen in Ballungszentren.
Außerdem können mehr Menschen vom Wunschkennzeichen Gebrauch machen. Die Buchstaben B, F und G waren wegen der Verwechslungsgefahr mit Ziffern bislang gesperrt.

01.01.1994

Einführung der neuen Euro-Kennzeichen in Berlin und Brandenburg. Ab Juli auch in Sachsen.
Dafür wurde aus Platzgründen eine neue schmalere Schrift notwendig.
Besonderheit damals: Der Euro-Trennstrich. Ihn gab es nur 1 Jahr.

Die neue FE-Schrift .

Im Zuge der Privatisierung von der „Deutschen Bundesbahn“ zur „Bahn AG“ entfällt deren Sonderkennzeichen, das das Unternehmen bis zur Privatisierung inne hatte.
Die Bahn AG benutzt seitdem herkömmliche zivile Kfz-Kennzeichen.

01.01.1995

Das Euro-Kennzeichen wurde nun bundesweit auf freiwilliger Basis eingeführt. Der Trennstrich entfiel, weil das Bundesverkehrsministerium statt dessen lieber die Wappen der Bundesländer auf den Schildern sehen wollte.
Diese gab es allerdings erst ab 1. Juli ´95. Bis dahin wurden 6 Monate lang die Euro-Kennzeichen ohne Trennstrich und mit den herkömmlichen Zulassungsplaketten ohne Landeswappen (Durchmesser 35mm) ausgegeben.

01.07.1995

Ab diesem Stichtag ist die Vorbereitungszeit auf die neuen Zulassungsplaketten der Behörden mit den farbigen Landeswappen abgeschlossen und die Schilder werden einheitlich damit versehen. Einheitlich heißt:
Über dem Landeswappen steht das Bundesland, darunter der Kreis bzw. die Stadt.

Das herkömmliche Kennzeichen bis 1995 (danach gab es dieses auf Wunsch noch bis 31.10.2000 freiwillig).

Bis dato verwendete Stempelplakette der Zulassungsbehörden.
Die Beschriftung war nicht einheitlich geregelt, ebenso gab es die Plaketten mit Kreis-, Stadt- oder Landeswappen, wie in diesem Beispiel (Saale-Holzland-Kreis/Thüringen)
Durchmesser 35 mm (wie HU- und AU-Plakette)

Das heutige Standard-Euro-Kennzeichen.

Beispiel für die nun neue, größere Stempelplakette der Zulassungsbehörden mit Landeswappen – Durchmesser 45 mm. Zugeteilt in dieser Form bis 2014.
(Gera/Thüringen)

1997

Bei den noch vergebenen herkömmlichen Kennzeichen werden bis zur Euro-Kennzeichen-Pflicht nun auch die großen Zulassungsplaketten der Ämter mit den farbigen Landeswappen verwendet. Dazu wird der dortige Trennstrich zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer aufgrund des größeren Durchmessers von 10mm um 5mm höhergesetzt.

Im Zuge der Privatisierung von der „Deutschen Bundespost“ zur „Deutschen Post AG“ entfällt deren Sonderkennzeichen, das das Unternehmen bis zur Privatisierung inne hatte:
Die Deutsche Post AG benutzt heute herkömmliche zivile Kfz-Kennzeichen, je nachdem, wo der entsprechende Fuhrpark seinen Sitz hat.
(dieses abgebildete ehem. Bundespost-Kennzeichen trägt noch das Siegel der „Oberpostdirektion Regensburg“ mit Bundesadler)

Den einzelnen Einrichtungen und Verbänden des Technischen Hilfswerks sind bestimmte Nummernkontingente zugeteilt. Vierstellige Zahlen werden für Fahrzeuge der hauptamtlichen Dienststellen (Schulen, Geschäftsstellen und höher) vergeben; Einsatzfahrzeuge erhalten fünfstellige Nummern. Fahrzeuge, die anderen Einheiten zugeordnet werden, behalten ihre Nummer. Details

01.03.1997

Das Saisonkennzeichen wird eingeführt.

Der Unterschied zum herkömmlichen Kennzeichen ist die Monatsangabe am rechten Rand des Schildes – die Saison, in der das Fahrzeug, Wohnmobil oder Krad bewegt werden darf. Details

29.07.1997

Das „H“-Kennzeichen wird eingeführt.

Diese Schilder werden vorwiegend für Oldtimer mit Mindestalter 30 Jahre vergeben. Details

01.05.1998

Das Kurzzeitkennzeichen wird eingeführt.

Diese werden von der Zulassungsstelle für maximal 5 Tage ausgegeben. Das Datum des Ablaufs ist im rechten gelben Rand ablesbar. Bis dahin muss das Fahrzeug zugelassen sein, oder sich nicht mehr ohne gültiges Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum befinden. Details

01.08.2000

Als Erkennungszeichen dürfen von nun an auch die Buchstaben I, O und Q verwendet werden. Allerdings unter der Bedingung, daß ein Euro-Schild ausgegeben wird. Damit steigt wiederum die Anzahl der möglichen Kombinationen in Ballungszentren. Außerdem können mehr Menschen vom immer beliebter werdenden Wunschkennzeichen Gebrauch machen. Die Buchstaben I, O und Q waren wegen der Verwechslungsgefahr mit Ziffern bislang gesperrt. Einzig noch nicht verfügbare Buchstaben sind die Umlaute Ä, Ö und Ü.

01.11.2000

Das Euro-Kennzeichen wird Pflicht.
Alle Neuzulassungen oder Ummeldungen von Kfz bekommen ausnahmslos die Eurokennzeichen. Eurokennzeichen gibt es inzwischen in allen Ländern der Europäische Union.

01.03.2007

Der Bundesrat hat in der neuen Kfz-Zulassungsverordnung (vom 10.02.2006, Drucksache 811/05) unter anderem beschlossen, daß die Behördenkennzeichen ab dem 01.03.2007 ersatzlos wegfallen.
Künftig werden kommunale Fahrzeuge, die ab dem 01.03.2007 zugelassen werden, normale zivile Kennzeichen tragen und nur noch durch die entsprechenden Beschriftungen erkennbar sein.
Dies betrifft alle Fahrzeuge, die Eigentum von Städten und Gemeinden sind. Weiterhin Organisationen, Verbände und Institutionen, welche Städten, Gemeinden bzw. dem Bundesland unterstehen sowie Feuerwehr, Polizei, Justiz usw.

01.01.2010

Wegfall der AU-Plaketten für die Abgasuntersuchung. Denn die Abgasuntersuchung wird nach der Straßenverkehrszulassungsordnung als „Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems UMA“ in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Dadurch wird die sechseckige AU-Plakette nach knapp 25 Jahren überflüssig.
Neuzulassungen erhalten ab dem 01.01.2010 nur noch auf dem hinteren Schild die HU-Plakette.

08.04.2011

Es ist ein neues schmaleres Motorradschild erhältlich, dessen Maximalbreite bei 220mm liegt. Die Minimalbreite beträgt 180mm. Das Schild wird bei Neuzulassung auf Wunsch zugeteilt. Es können aber ebenso auch bisherige Schilder in die neue Version umgetauscht werden.
Bei den neuen Schildern wird die verkleinerte Schrift verwendet und die Zulassungs- und HU-Siegel werden in der Mitte verklebt, ebenso wie ein evtl. Saisonzusatz.
Mit diesem Format können alle Schilder jeglicher Kombination geprägt werden. Egal ob das Zweirad in einer Großstadt mit nur einem Buchstaben als Kennung oder in einem Landkreis mit 3 Buchstaben zugelassen ist. Denn genau dieses Unterscheidungszeichen hatte bislang maßgeblichen Einfluß auf die Breite des Schildes. Dazu kam noch ein gewisses Einlenken der zuständigen Zulassungsbehörde in Hoffnung einer kurzen Kombination.

01.06.2012

Seit 1. Juni 2012 gibt es Rote Kennzeichen auch mit der Kombination 05.

Diese dürfen von allen Prüforganisationen im Rahmen von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und Begutachtungen beantragt und auch genutzt werden.

01.07.2012

Das Wechselkennzeichen wird eingeführt.

Versichert wird nach dem Tarif des jeweils teuersten der drei Fahrzeuge. Je nachdem, welches der Fahrzeuge man gerade benutzen möchte wird das Teilstück mit der eigentlichen Kennzeichennummer an das Fahrzeug 1, 2 oder 3 gefügt. Die pausierenden Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sein.

Eine Hauptplatine (Rohling) mit dem eigentlichen Kennzeichen und bis zu 3 nummerierten Teilstücken inklusive HU-Siegel, welche am Fahrzeug verbleiben, werden je nach Benutzung mittels Rahmen zusammengelegt und festgeklemmt. Auf dem vorderen kleinen Nummernteil wird das Zulassungssiegel der Behörde nochmals aufgebracht. Unter den jeweiligen kleinen Nummernstücken erscheint mittels Folienaufdruck nochmals das komplette Fahrzeugkennzeichen, um auch das pausierende Fahrzeug zuordnen zu können.

Die Fahrzeuge tragen dann nahezu aufeinanderfolgende Nummern.
Z.b. G-PN 8/1 und G-PN 8/5. In den jeweiligen Fahrzeugscheinen werden die Fahrzeuge als G-PN 81 und G-PN 85 aufgeführt.

01.01.2015

Seit 01.01.2015 werden in Deutschland flächendeckend neu Zulassungssiegel verwendet.

Mit diesen neuartigen Siegeln – ausgestattet mit QR- teilweise auch Zahlencodes – ist es möglich sein Auto ab sofort von zu Hause über die Homepage des Kraftfahrbundesamtes KBA (www.kba.de) selbst abzumelden bzw. stillzulegen.

Hierfür muß in der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugschein) der entsprechende Code freigelegt werde. Ebenso verbirgt sich unter dem Siegel des Kennzeichens ein Code, welcher freigelegt werden muß. Dies geht natürlich nur, indem man das Siegel äußerlich zerstört.
Über jene Webseite kann man dann das Fahrzeug unabhängig vom Amt von zu Hause aus direkt abmelden. Die Zulassungsstelle verschickt nach Bestätigung des Vorgangs ihrerseits eine Bestätigung.
Voraussetzung ist eine Legitimation mittels elektronischem Personalausweis und auch Terminal, über welches auch die Gebühren beglichen werden.

Sollten bei Ihnen diese Voraussetzungen nicht gegeben sein, müssen Sie weiterhin den Gang zur Zulassungsstelle Ihrer Stadt oder des Landkreises antreten. Hier werden die Siegel in herkömmlicher Weise entfernt und die Gebühren direkt entrichtet.

26.09.2015

Das E-Kennzeichen wird eingeführt. Es kennzeichnet Elektrofahrzeuge. Die Vergabe ist freiwillig.

Das Elektromobilitätsgesetz (EMoG) räumt Fahrzeugen mit dem E-Kennzeichen diverse Privilegien ein. Da sind beispielsweise die Benutzung von Busspuren oder die kostenfreie Parkplatzbenutzung in Innenstädten.

01.10.2017

Die Kombination zwischen H- und Saisonkennzeichen erlaubt die Nutzung des Oldtimers in einem bestimmten Jahresabschnitt. Dieser muss zwischen 2 und 11 Monaten liegen.
Dementsprechend wird die Kfz-Steuer angepaßt.