Zweizeiliges Schild in Mittelschrift
Verkleinertes zweizeiliges Schild
Variante 1: | maximale Länge: 340 mm, Höhe 200 mm ausreichend für 5 Schriftzeichen in Mittelschrift oder 6 Zeichen in Engschrift in Zeile 2 (Beispiel oben) In Zeile 1 steht nur die Erkennungsnummer + Plaketten (alternativ auch Zeile 2 bei Platzmangel) |
oder: | |
4 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + Saisonangabe bei Saisonkennzeichen (verkleinerte Variante unten) oder 5 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + Saisonangabe bei Saisonkennzeichen, wenn die Angabe in Zeile 2 geprägt ist. Alternativ dürfen bei zweizeiligen Schildern die Saison auch in in die erste Zeile aufgeprägt, und die Plaketten in der zweiten Zeile angebracht werden | |
oder: | |
4 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + „H“ bei Oldtimern oder 5 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + „H“ bei Oldtimern, weil die Angabe in Zeile 2 geprägt werden muß. | |
oder: | |
4 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + „E“ bei Elektrofahrzeugen oder 5 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + „E“ bei Elektrofahrzeugen, weil die Angabe in Zeile 2 geprägt werden muß. | |
Variante 2: | verkürztes Kennzeichen: ausreichend für 4 Schriftzeichen in Mittelschrift oder 6 Zeichen in Engschrift in Zeile 2 |
oder: | |
3 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + Saisonangabe bei Saisonkennzeichen (verkleinerte Variante rechts oben) oder 4 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + Saisonangabe bei Saisonkennzeichen, wenn die Angabe in Zeile 2 geprägt ist. Alternativ dürfen bei zweizeiligen Schildern die Saison auch in in die erste Zeile aufgeprägt, und die Plaketten in der zweiten Zeile angebracht werden | |
oder: | |
3 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + „H“ bei Oldtimern oder 4 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + „H“ bei Oldtimern, weil die Angabe in Zeile 2 geprägt werden muß. | |
oder: | |
3 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + „E“ bei Elektrofahrzeugen oder 4 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + „E“ bei Elektrofahrzeugen, weil die Angabe in Zeile 2 geprägt werden muß. | |
Variante 3: | verkürztes Kennzeichen: ausreichend für 3 Schriftzeichen in Mittelschrift oder 5 Zeichen in Engschrift in Zeile 2 |
oder: | |
2 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + Saisonangabe bei Saisonkennzeichen (verkleinerte Variante rechts oben) oder 3 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + Saisonangabe bei Saisonkennzeichen, wenn die Angabe in Zeile 2 geprägt ist. Alternativ dürfen bei zweizeiligen Schildern die Saison auch in in die erste Zeile aufgeprägt, und die Plaketten in der zweiten Zeile angebracht werden | |
oder: | |
2 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + „H“ bei Oldtimern oder 3 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + „H“ bei Oldtimern, weil die Angabe in Zeile 2 geprägt werden muß. | |
oder: | |
3 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + „E“ bei Elektrofahrzeugen oder 4 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + „E“ bei Elektrofahrzeugen, weil die Angabe in Zeile 2 geprägt werden muß. |
Abstände der Schriftzeichen auf dem Schild:
Die Höhe von 200 mm bleibt überall unverändert, ebenso, wie die Breite des Euro-Feldes mit 45 mm.
Die verkürzten Schilder finden vorrangig bei Motorrädern Verwendung. Die verkleinerten zweizeiligen Schilder werden bei Kleinkrafträdern oder US-Importen bzw. Oldtimern verwendet, wenn dort aus Platzgründen keine andere Lösung möglich sein sollte.
Und: Die verkleinerten zweizeiligen Schilder gibt es nicht in Engschrift.
- Zeile
· Abstand zwischen Beschriftung und oberem Rand: 13 mm, wie bei den einzeiligen Schildern
· Abstand zwischen Euro-Feld und Beschriftung: mindestens 8 mm
· Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: jeweils 8 bis 10 mm
· Abstand zwischen Unterscheidungszeichen und Plaketten: 8 bis 25 mm
· Abstand zwischen Plaketten und rechtem Rand: wiederum mindestens 8 mm
· Abstand zwischen oberer und unterer Zeile: 15 mm
· Durchmesser der Zulassungsplakette: 45 mm (HU-Plakette 35 mm) - Zeile
· Abstand zwischen linkem Rand und der Beschriftung: mindestens 8 mm
· Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: 8 bis 10 mm
· Abstand zwischen Buchstaben- und Ziffern der Erkennungsnummer: 24 bis 30 mm
· Abstand zwischen Beschriftung und rechtem Rand: wiederum mindestens 8 mm
· Abstand zwischen Beschriftung und unterem Rand: 13 mm