Maße zweizeilig

Zweizeiliges Schild in Mittelschrift

Verkleinertes zweizeiliges Schild

Variante 1:maximale Länge: 340 mm, Höhe 200 mm
ausreichend für 5 Schriftzeichen in Mittelschrift oder 6 Zeichen in Engschrift in Zeile 2 (Beispiel oben)
In Zeile 1 steht nur die Erkennungsnummer + Plaketten (alternativ auch Zeile 2 bei Platzmangel)
oder:
4 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + Saisonangabe bei Saisonkennzeichen (verkleinerte Variante unten) oder
5 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + Saisonangabe bei Saisonkennzeichen, wenn die Angabe in Zeile 2 geprägt ist. Alternativ dürfen bei zweizeiligen Schildern die Saison auch in in die erste Zeile aufgeprägt, und die Plaketten in der zweiten Zeile angebracht werden
oder:
4 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + „H“ bei Oldtimern oder
5 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + „H“ bei Oldtimern, weil die Angabe in Zeile 2 geprägt werden muß.
oder:
4 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + „E“ bei Elektrofahrzeugen oder
5 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + „E“ bei Elektrofahrzeugen, weil die Angabe in Zeile 2 geprägt werden muß.
Variante 2:verkürztes Kennzeichen: ausreichend für 4 Schriftzeichen in Mittelschrift oder 6 Zeichen in Engschrift in Zeile 2
oder:
3 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + Saisonangabe bei Saisonkennzeichen (verkleinerte Variante rechts oben) oder
4 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + Saisonangabe bei Saisonkennzeichen, wenn die Angabe in Zeile 2 geprägt ist. Alternativ dürfen bei zweizeiligen Schildern die Saison auch in in die erste Zeile aufgeprägt, und die Plaketten in der zweiten Zeile angebracht werden
oder:
3 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + „H“ bei Oldtimern oder
4 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + „H“ bei Oldtimern, weil die Angabe in Zeile 2 geprägt werden muß.
oder:
3 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + „E“ bei Elektrofahrzeugen oder
4 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + „E“ bei Elektrofahrzeugen, weil die Angabe in Zeile 2 geprägt werden muß.
Variante 3:verkürztes Kennzeichen: ausreichend für 3 Schriftzeichen in Mittelschrift oder 5 Zeichen in Engschrift in Zeile 2
oder:
2 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + Saisonangabe bei Saisonkennzeichen (verkleinerte Variante rechts oben) oder
3 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + Saisonangabe bei Saisonkennzeichen, wenn die Angabe in Zeile 2 geprägt ist. Alternativ dürfen bei zweizeiligen Schildern die Saison auch in in die erste Zeile aufgeprägt, und die Plaketten in der zweiten Zeile angebracht werden
oder:
2 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + „H“ bei Oldtimern oder
3 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + „H“ bei Oldtimern, weil die Angabe in Zeile 2 geprägt werden muß.
oder:
3 Schriftzeichen insgesamt in Mittelschrift + „E“ bei Elektrofahrzeugen oder
4 Schriftzeichen insgesamt in Engschrift + „E“ bei Elektrofahrzeugen, weil die Angabe in Zeile 2 geprägt werden muß.

Abstände der Schriftzeichen auf dem Schild:

Die Höhe von 200 mm bleibt überall unverändert, ebenso, wie die Breite des Euro-Feldes mit 45 mm.
Die verkürzten Schilder finden vorrangig bei Motorrädern Verwendung. Die verkleinerten zweizeiligen Schilder werden bei Kleinkrafträdern oder US-Importen bzw. Oldtimern verwendet, wenn dort aus Platzgründen keine andere Lösung möglich sein sollte.
Und: Die verkleinerten zweizeiligen Schilder gibt es nicht in Engschrift.

  1. Zeile
    · Abstand zwischen Beschriftung und oberem Rand: 13 mm, wie bei den einzeiligen Schildern
    · Abstand zwischen Euro-Feld und Beschriftung: mindestens 8 mm
    · Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: jeweils 8 bis 10 mm
    · Abstand zwischen Unterscheidungszeichen und Plaketten: 8 bis 25 mm
    · Abstand zwischen Plaketten und rechtem Rand: wiederum mindestens 8 mm
    · Abstand zwischen oberer und unterer Zeile: 15 mm
    · Durchmesser der Zulassungsplakette: 45 mm (HU-Plakette 35 mm)
  2. Zeile
    · Abstand zwischen linkem Rand und der Beschriftung: mindestens 8 mm
    · Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: 8 bis 10 mm
    · Abstand zwischen Buchstaben- und Ziffern der Erkennungsnummer: 24 bis 30 mm
    · Abstand zwischen Beschriftung und rechtem Rand: wiederum mindestens 8 mm
    · Abstand zwischen Beschriftung und unterem Rand: 13 mm
Quelle: AutoBild 35/2003
Quelle: AutoBild 35/2003