Kurzzeitkennzeichen

Ohne Euro-Feld, aber in FE-Schrift gibt es die am 01.05.1998 eingeführten Kurzzeitkennzeichen.
Sie werden von der Zulassungsstelle für maximal 5 Tage ausgegeben und beginnen stets mit 03 oder 04. Das Datum des Ablaufs ist im rechten gelben Rand ablesbar. Bis dahin muß das Fahrzeug zugelassen sein, oder sich nicht mehr ohne gültiges Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum befinden.
Dieses Kennzeichen kann ebenfalls für Überführungsfahrten vom Händler nach Hause benutzt werden. Vorteil: Das Schild kann nach Ablauf einfach weggeworfen werden und die Zulassungsstelle kann frei gewählt werden. Ideal also, für einen Autokauf auf große Entfernung.

Bedingungen der Zuteilung:

  • das Fahrzeug muß den Behörden bekannt sein und in den Papieren aufgeführt
  • für das Fahrzeug muß eine gültige Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung vorliegen
  • Ausnahmen bilden die oben genannten Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zurück bzw. Fahrten zur Behebung von etwaigen Mängeln zur Erlangung einer gültigen HU.

zweizeilige Version

Moped- bzw. US-Format


Der Vorgänger:

Bis 30.04.1998 gab es die sogenannte „rote Nummer“ für Überfahrungsfahrten vom Autokauf bis zur Zulassung des Fahrzeugs. Für diese 04er Kombination gab es separate Versicherungspapiere. Auch die Nutzungszeit, demzufolge auch der Versicherungszeitraum, waren begrenzt. Nach der normalen Zulassung des Kfz bestand die Pflicht diese Schilder bei der betreffenden Zulassungsstelle wieder abzugeben bzw. zurückzusenden. Dies ist trotz drastischer Strafgelder oft nicht geschehen. Die Folge: Die heutigen Kurzzeitkennzeichen mit Ablaufdatum.