Saisonkennzeichen

Der Unterschied zum herkömmlichen Kennzeichen ist die Monatsangabe am rechten Rand des Schildes – die Saison, in der das Fahrzeug, Wohnmobil oder Krad bewegt werden darf. Außerhalb dieser angegeben Zeit (hier April bis Oktober) darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder geparkt werden.
Das Kennzeichen wurde am 01.03.1997 eingeführt, um vorrangig Wohnmobil- und Motorradbesitzern, die lästige An- und Abmeldung vor und nach der Nutzungszeit im Jahr zu ersparen.
Das Kennzeichen kann nur maximal 7 Stellen lang sein.