Wechselkennzeichen

INFO
Mit einem Wechselkennzeichen können seit 2012 zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen abwechselnd im Verkehr bewegt werden.
Wechselkennzeichen werden für folgende Fahrzeuge vergeben:

  • EG-Fahrzeugklasse M1 (Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz)
  • die Klasse L (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse) und
  • die Klasse O1 (Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse)
  • man kann PKW, Oldtimer und Wohnmobile kombinieren, aber nicht PKW und Motorrad
  • Motorrad, Trikes, Leichtkrafträder und Quad können kombiniert werden

AUSSEHEN
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem Wechselelement (das Hauptschild) sowie einem „fahrzeugbezogenen Teil“ (das kleine Zusatzschild mit der Ziffer)
Das große Wechselelement (im oberen Beispiel B VM 146) wird dann jeweils an das zu bewegende Fahrzeug angebracht, während der kleine Teil (1 und 2) am jeweiligen Fahrzeug verbleibt und mit jenem fest verbunden ist.
Die kompletten Kennzeichen lauten in diesem Beispiel für beide Fahrzeuge B VM 146 1 und B VM 146 2.
Über dem Zulassungssiegel ist ein „W“ für „Wechselkennzeichen“ eingeprägt. Auf dem fahrzeugbezogenem Teil findet sich hinten über der Zusatzziffer des Kennzeichens das HU-Siegel für das entsprechende Fahrzeug. Auf dem vorderen fahrzeugbezogenem Teil ist eine nochmalige Absiegelung angebracht. Unter der Ziffer ist zu Kontrollzwecken und Mißbrauchsvorbeugung die Aufschrift des Wechselabschnitts nochmals aufgebracht. Im Beispiel B VM 146.

KOSTEN
Die Kosten für die Beantragung liegen bei cirka 100 Euro. 40 Euro für die Schilder und etwa 60 Euro für die Kosten beim Amt. Einige Versicherer bieten auf Wechselkennzeichen Rabatte.
Die Kfz-Steuer ist auf beide Fahrzeuge jeweils in voller Höhe fällig.

NOCH WAS?
Das jeweils ungenutzte Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.