einzeiliges Kennzeichen
zweizeiliges Kennzeichen
Ein herkömmliches Kfz-Kennzeichen besteht aus 1-3 Unterscheidungszeichen. Das sind die ersten Buchstaben zwischen Euro-Feld und den Zulassungsplaketten. Sie geben an, in welcher Stadt bzw. Kreis das Fahrzeug zugelassen ist. In meinem Beispiel demnach: „G“ – „Stadt Gera“.
Nach den Zulassungs- und HU-Plaketten folgen 1 oder 2 Erkennungsbuchstaben, in diesem Fall „GG“, und anschließend eine 1 bis 4stellige Ziffer, hier „90“. Insgesamt kann die Gesamtanzahl von 8 Zeichen nicht überschritten werden.
Bei der Zulassungsstelle der Stadt Gera ist das Fahrzeug demnach unter „GG90“ registriert.
System | Berechnung | Kombinationen |
Gruppe a ) …-A 1 bis …-Z 999 | 26 · 999 | 25.974 |
Gruppe b) …-AA 1 bis …-ZZ 99 | 26 · 26 · 99 | 66.924 |
Gruppe c)…AA 100 bis …-ZZ 999 | 26 · 26 · 900 | 608.400 |
Gruppe d )…-A 1000 bis …-Z 9999 | 26 · 9000 | 234.000 |
Gruppe e )…-AA 1000 bis …-ZZ 9999 | 26 · 26 · 9000 | 6.084.000 |
Gesamtsumme: 7.019.298 |
Je nachdem, welches System in Ihrem Zulassungsbezirk verwendet wird, wird also Ihr Kennzeichen gegliedert sein.
Es ist demnach erstaunlich, daß das 1956 entwickelte Nummernsystem heute durchaus noch Reserven für Großstädte aufzeigt.
Trotzdem besteht natürlich die Möglichkeit eines Wunschkennzeichens. Mehr dazu hier.