Wunschkennzeichen

Stark im Trend bei der Zulassung von Fahrzeugen sind die Wunschkennzeichen. Sollte Ihre Wunschkombination noch nicht belegt sein, können Sie gegen eine Extra-Gebühr von 10,20 EUR Ihre Initialen, Geburtstage, den Fahrzeugtyp oder andere Dinge auf Ihrem Kennzeichen verewigen lassen (vorausgesetzt, die Kombination ist noch frei).
Meist besteht die Möglichkeit, bei den Ämtern bis zu 6 Monaten im Voraus die Wunschkombination reservieren zu lassen, was allerdings zusätzlich mit 10,60 EUR zu Buche schlägt. Fragen sie am besten einfach dort nach bzw. besuchen Sie die offizielle Homepage Ihrer Stadt/Ihres Kreises. Denn bei zahlreichen Behörden ist dies auch online möglich.
Wichtig dabei ist lediglich, daß Sie eine Kombination innerhalb des Vergabesystems zwischen Buchstaben und Ziffern wählen, die in Ihrem Zulassungsbezirk auch vergeben wird. Auch hierfür ist die entsprechende Homepage bzw. ein Anruf bei der Behörde letztlich der beste Ratgeber.

In Ballungsräumen, wie Berlin, München, Hamburg etc. wird diese Möglichkeit aufgrund der zunehmenden Knappheit freier Nummern natürlich schwieriger.

Stark im Trend bei der Zulassung von Fahrzeugen sind die Wunschkennzeichen. Sollte Ihre Wunschkombination noch nicht belegt sein, können Sie gegen eine Extra-Gebühr von 10,20 EUR Ihre Initialen, Geburtstage, den Fahrzeugtyp oder andere Dinge auf Ihrem Kennzeichen verewigen lassen (vorausgesetzt, die Kombination ist noch frei). Meist besteht die Möglichkeit, bei den Ämtern bis zu 6 Monaten im Voraus die Wunschkombination reservieren zu lassen, was allerdings zusätzlich mit 2,60 EUR zu Buche schlägt. Fragen sie am besten einfach dort nach bzw. besuchen Sie die offizielle Homepage Ihrer Stadt/Ihres Kreises. Denn bei zahlreichen Behörden ist dies auch online möglich. Wo genau? Das erfahren Sie, wenn Sie auf die „Info“-Buttons in den Kennzeichenlisten klicken. In der dortigen Wikipedia-Verlinkung finden Sie auch den Weg zur Netzseite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Wichtig dabei ist lediglich, daß Sie eine Kombination innerhalb des Vergabesystems zwischen Buchstaben und Ziffern wählen, die in Ihrem Zulassungsbezirk auch vergeben wird. Auch hierfür ist die entsprechende Homepage bzw. ein Anruf bei der Behörde letztlich der beste Ratgeber.

zu beachten ist:

  • daß Ihr Wunschkennzeichen maximal 8stellig sein darf (Bei Saison-, E- und H-Kennzeichen nur max. 7stellig) und im Rahmen des Vergabesystems Ihres Zulassungsbezirks liegt.
  • daß sogenannte ehem. „Nazi“-Wunschkombinationen noch immer verboten sind, da sie Abkürzungen der Hitler-Diktatur waren. Diese sind: HJ, KZ, NS, SA und SS. 2009 kamen teils AH und HH hinzu.
  • gesperrt in Brandenburg: Ziffernkombinationen 18, 88, 888, 1888, 8818, 8888; Erkennungsnummer AH, HH; Ziffern-/Buchstabenkombinationen: AH 18, HH 18, AH 88, HH 88; Landkreis Ostprignitz-Ruppin: Altkennzeichen NP-D, Stadt Potsdam P-KK
  • gesperrt in Bayern: Ziffernkombinationen 18, 88; Erkennungsnummern Nürnberg: N-PD, N-S und N-SU; Erkennungsnummern Lkr. Schwandorf: Altkennzeichen BUL-LE
  • gesperrt in Baden-Württemberg: Stadt Stuttgart: S-A, S-D, S-S, S-ED, S-SD
  • gesperrt in Nordrhein-Westfalen: Stadt Köln: K-Z, K-ZZ, Kreis Warendorf: WAF-FE, Kreis Wesel: Altkennzeichen: MO-RD
  • gesperrt in Sachsen-Anhalt: Saalekreis: SK-IN
  • gesperrt in Schleswig-Holstein: Kreis Steinburg: IZ-AN; Kreis Dithmarschen: HEI-L
  • usw……. denn diese Liste ließe sich unaufhaltsam fortsetzen, die deutschen Behörden und auch die Politik sind bei diesem Thema sehr kreativ.

Sind Ihnen weitere Verbote bekannt? Kontaktieren Sie mich gern unter mail@kennzeichen-guide.de Vielen Dank!

Vereinzelt findet man diese Kombinationen doch noch vor – an Fahrzeugen mit Altkennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden, teils aber auch aktuelle Exemplare, die wohl „durch die Kontrolle“ gerutscht sind.

Meines Wissens gibt es einen Erlaß des Bundesverkehrsministeriums, nach dem die Bundesländer Mitte der 90er Jahre angewiesen wurden, diese Art der Nazi-Kürzel nicht mehr zu verwenden.

(Danke für das Foto an Silvio Schurig, der seine Initialen „SS“ nicht bekommt)

Wunschkennzeichen beim Fahrzeugwechsel „mitzunehmen“ ist übrigens seit 2007, meist gegen geringe Gebühr, bundesweit möglich.