Deutschland kompakt

Im behördengeplagten Deutschland kann man mit Sicherheit eine große Vielfalt an Kfz-Kennzeichen, Sondernummern, Sonderregelungen, Diplomatennummern, Botschaften, staatlichen Stellen, Ämtern und Behörden etc. voraussetzen.
Hier ist ein „kurzer Überblick“ aller deutschen Kennzeichenarten:

Altes DIN-Kennzeichen.
Diese Form ohne Euro-Feld und mit alter Schrift wird seit 31.10.2000 nicht mehr ausgegeben.

Standard-Euro-Kennzeichen mit FE-Schrift (FE = fälschungserschwerend), seit 01.11.2000 Pflicht in Deutschland.

Euro-Kennzeichen in FE-Engschrift; Ab 8 Zeichen pro Schild sind die Zeichen schmaler gehalten.

Zweizeiliges Kennzeichen, meist für Heckbereich von Geländewagen, US-Fahrzeugen, LKW oder Motorrädern. Möglich sind verschiedene Breiten..

Kleines zweizeiliges Kennzeichen für Leichtkrafträder/Motorroller (bis 80 km/h), Landmaschinen bzw. bei Platzproblemen auch für US-Importe.

E-Roller. Für zulassungsfreie Elektro-Motoroller. Das Schild ist 1 Jahr gültig (März-Februar) und wechselt jährlich die Farbe zwischen grün, schwarz und blau. Das Jahr und der Name der Versicherung sind am unteren Rand aufdruckt.
Die „Schilder“ sind in etwa so groß wie eine Scheckkarte und als Aufklebervariante in FE-Schrift ausgeführt.

Mofakennzeichen. Für zulassungsfreie Fahrzeuge (Mofas, Moped, Motorroller). Das Schild ist 1 Jahr gültig (März-Februar) und wechselt jährlich die Farbe zwischen grün, schwarz und blau. Das Jahr und der Name der Versicherung sind am unteren Rand aufgeprägt.

Händlerkennzeichen:
Rote Nummern, die mit „06“ beginnen, sind Händlerkennzeichen für Probefahrten und Überführungsfahrten vom Händler nach Hause bis zur „richtigen“ Zulassung.

Probefahrtkennzeichen von Prüforganisationen:
Rote Nummern, die mit „05“ beginnen dürfen von allen Prüforganisationen im Rahmen von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und Begutachtungen beantragt und auch genutzt werden.

Kurzzeitkennzeichen:
Sie werden von der Zulassungsstelle für maximal 5 Tage ausgegeben. Die Zulassungsplakette ist blau ohne farbiges Landeswappen (Durchmesser 35 mm). Das Datum des Ablaufs ist im rechten gelben Rand ablesbar. Bis dahin muß das Fahrzeug zugelassen sein, oder sich nicht mehr ohne gültiges Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum befinden.

Export- oder Ausfuhrkennzeichen gibt es in FE-Schrift, allerdings ohne das Euro-Feld. Zulassungsplakette in roter Farbe ohne Landeswappen (Durchmesser 35 mm).
Im roten Streifen rechts ist, ähnlich dem Kurzzeitkennzeichen, ein Ablaufdatum (Tag, Monat, Jahr) angegeben. Maximal ist das Schild 1 Jahr gültig.

Das „H“-Kennzeichen sieht aus, wie ein herkömmliches. Einziger Unterschied: zum Schluss steht generell ein „H“ für „historisches Fahrzeug“. (Das „H“ ist in diesem Fall kein Bestandteil der Erkennungsnummer).
Diese Schilder werden vorwiegend für Oldtimer mit Mindestalter 30 Jahre vergeben.

Das 07er-Oldie-Wechselkennzeichen ist ebenso für Oldtimer bestimmt. Der Rand und die FE-Schrift sind rot.
Wie üblich ist nach Eurofeld und den Erkennungszeichen die Stempelplakette der Zulassungsbehörde, allerdings ohne Plaketten der HU- bzw. AU-Untersuchungen. Es folgt eine 4-6stellige Nummer, die immer mit „07“ beginnt.
Das Mindestalter des Fahrzeugs muss 30 Jahre betragen.
Unterschied zum „H“-Kennzeichen: Dies 07-Nummer ist nicht zum täglichen Gebrauch bestimmt.

Grünes Kennzeichen. Die Gliederung ist analog den Standardkennzeichen. Einziger Unterschied ist der grüne Rand und die grüne Schrift.
Diese Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit. Das betrifft vorrangig Landmaschinen, Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger (z.B. Boote), Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, Schausteller u. ä.

Wechselkennzeichen. Mit diesem Kennzeichen können mehrere Fahrzeuge beliebig oft mit derselben Nummer bewegt werden. Aber nur einzeln und unter bestimmten Voraussetzungen.

E-Kennzeichen. Mit diesem Kennzeichen können Elektrofahrzeuge gekennzeichnet werden und Vergünstigungen erhalten.

Saisonkennzeichen. Der Unterschied zum herkömmlichen Kennzeichen ist die Monatsangabe am rechten Rand des Schildes – die Saison, in der das Fahrzeug, Wohnmobil oder Krad bewegt werden darf. Außerhalb dieser angegeben Zeit darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder geparkt werden.

Ehemalige Behördenkennzeichen (auslaufend). Nach Eurofeld und Erkennungsnummer, folgte lediglich eine 1-6stellige Zahl, ohne Buchstaben. Diese Kennzeichen erhielten bis 28.02.2007 Fahrzeuge von Behörden, Stadt- und Kreisverwaltungen, Polizei, städt. Berufsfeuerwehr, städt. Rettungsdienste oder Organisationen.

NATO-Kennzeichen.

Bundeswehr.

Polizei (auslaufend, da Kategorie Behördenkennzeichen, siehe oben) Das Unterscheidungszeichen richtete sich nach den jeweiligen Polizeiverwaltungsstrukturen der Bundesländer. Nach den Zulassungs- und HU-Plaketten folgte eine 3-5stellige Ziffer ohne Erkennungsbuchstaben.

Das „BP“ (alt „BG“ für ehem. Bundesgrenzschutz) steht für Bundespolizei. Die ersten beiden Ziffern geben die Fahrzeugkategorie an – von klein bis groß. Die zweite Ziffer ist einfach fortlaufend.

Das THW: Die THW-Kennzeichen erhalten Nummern, die mit 8 oder 9 beginnen. Den einzelnen Einrichtungen und Verbänden des Technischen Hilfswerks sind bestimmte Nummernkontingente zugeteilt.

BW-Nummern gehören zur Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes.

Fahrzeuge des Bundes und des Zoll. Dienstfahrzeuge von Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht beginnen mit „BD“ – für „Bund“.
Fahrzeuge vom Zoll beginnen mit BD 16-… Hierbei steht die Ziffer 16 für die Bundesfinanzverwaltung.

Kennzeichen eines Angehörigen einer Berliner Botschaft.

Diplomatenkennzeichen.
Mit einer „0“ beginnen die Kfz-Kennzeichen der Dienst- und Privatfahrzeuge von Personen mit rotem Diplomatenausweis.