Bedeutung des Schildes

Am linken Rand befindet sich das Euro-Feld. Es hat die Farbe blau der Europa-Flagge und ebenso im oberen Teil den Sternenkranz, der die Staaten der europäischen Union symbolisiert. Darunter der Buchstabe „D“ für Deutschland, in den anderen EU-Mitgliedsländern deren entsprechenden Nationalitätskennzeichen.

Ein herkömmliches Kfz-Kennzeichen besteht aus 1-3 Unterscheidungszeichen (UZ). Das sind die ersten 1-3 Buchstaben zwischen Euro-Feld und den Zulassungsplaketten. Sie geben an, in welcher Stadt bzw. Kreis das Fahrzeug zugelassen ist, in diesem Fall „WUN“ – „Landkreis Wunsiedel“.

Am oberen Rand ist das entsprechende Bundesland aufgeführt, in der unteren Hälfte der Name der Behörde, die die Kennzeichen zuteilt. In der Mitte ist das Landeswappen des Bundeslandes in Farbe abgebildet. Ohne diese Zulassungsplakette darf ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum weder bewegt, noch abgestellt werden.

Über der Zulassungsplakette befindet sich (auf dem hinteren Kennzeichen) die HU-Plakette (Durchmesser 35mm). Sie zeigt an, bis zum Ende welchen Monats und welchen Jahres das Fahrzeug von der Prüforganisation als verkehrssicher eingestuft wurde.
Jene Ziffer, die oben steht, ist der Ablaufmonat, das Jahr ist zweistellig im Mittelkreis angegeben. Folglich muß das Fahrzeug mit dieser Plakette bis spätestens 31.10.2022 zur Hauptuntersuchung.
Die schwarze Markierung zwischen zwischen 1 und 11 sorgt dafür, daß die Ablauffrist der HU von den Ordnungsbehörden auch aus größerer Entfernung nach „Uhrzeitmuster“ abgelesen werden kann. Die Markierung steht auf „10“ – Oktober. Das Jahr 2020 ist über die Farbe erkennbar, denn jedes Jahr ändert sich die Farbe der HU-Plakette in festem Rhythmus. (siehe unten) Die ehemalige 6-eckige AU-Plakette wurde bis Ende 2009 auf dem vorderen Kennzeichen an der selben Stelle angebracht und nach dem gleichen Muster abgelesen.

Die Farben der HU-Plaketten derzeit:

  • 2021 – gelb
  • 2022 – braun
  • 2023 – rosa
  • 2024 – grün
  • 2025 – orange
  • 2026 – blau

Danach folgen die Erkennungszeichen, je nach Ort der Zulassungsbehörde sind das 1 oder 2 Buchstaben, gefolgt von einer 1 – 4stelligen Ziffer, die meistens willkürlich vom PC festgelegt werden, je nachdem welches Nummernsystem in Ihrem Zulassungsbezirk verwendet wird.
Wenn sie ein Wunschkennzeichen möchten, welches im Rahmen des Vergabesystems Ihres Zulassungsbezirks möglich ist, kann man dies gegen eine Extra-Gebühr problemlos bekommen, vorausgesetzt natürlich, die Kombination ist frei.