Oldtimer

Das „H“-Kennzeichen sieht aus wie ein Herkömmliches. Einziger Unterschied: zum Schluß steht generell ein „H“ für „historisches Fahrzeug“. (Das „H“ ist in diesem Fall kein Bestandteil der Erkennungsnummer).
Diese Schilder werden vorwiegend für Oldtimer mit einem Mindestalter von 30 Jahren vergeben. Voraussetzung hierzu allerdings: Das Fahrzeug muß weitgehend original sein und von einem Sachverständigen begutachtet sein (Schriftstück muß vorliegen). Auch diese Fahrzeuge müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.
Die AU entfällt nur, wenn das Fahrzeug vor dem 01.07.1969 erstmals zugelassen wurde. Anderenfalls ist auch sie alle 2 Jahre neu durchzuführen.
Das Kennzeichen gibt es seit 29.07.1997.

Das „07er-Oldie-Wechselkennzeichen“ ist ebenso für Oldtimer bestimmt. Der Rand und die FE-Schrift sind rot.
Wie üblich ist nach Eurofeld und den Erkennungszeichen die Stempelplakette der Zulassungsbehörde, allerdings ohne Plaketten der HU- bzw. AU-Untersuchungen. Es folgt eine 4-6stellige Nummer, die immer mit „07“ beginnen.
Das Mindestalter des Fahrzeugs muß seit 01. März 2007 mindestens 30 Jahre betragen (bis dahin genügten 20 Jahre)
Das Gute daran: Die pauschale Steuer von 192 EUR bei PKW und 46 EUR beim Zweirad.
Unterschied zum „H“-Kennzeichen: Die 07-Nummer ist nicht zum täglichen Gebrauch bestimmt, sondern nur für Oldtimer-Veranstaltungen, Überführungs- und Probefahrten o.ä. Und: dieses (Wechsel-)Kennzeichen ist auf bis zu 10 andere Fahrzeuge übertragbar. Das Kennzeichen ist somit in der Zulassungsbehörde auf den Halter, meist mehrerer Fahrzeuge, registriert. Dieser muß allerdings erst ein Führungszeugnis und den Auszug des Flensburger Zentralregister vorlegen.

Ein IFA F8 mit roter 07er Nummer