Maße & Größen

Kennzeichenzuteilung / Größe

Auch wenn es vielleicht mit unseren Beamten manchmal nicht leicht scheint. Bleiben Sie auf dem Teppich, wenn die Damen und Herren vom Amt bei Ihren frisch geprägten Schildern das Maß anlegen.
Im Zweifelsfall sind sie dazu sogar verpflichtet. Denn die Form und Größe der Kfz-Kennzeichen sind in der StVZO, Anlage V genauestens festgelegt. Gewisse Spielräume sind zwar vorhanden, aber andererseits erschweren gerade diese DIN-Richtlinien auch Fälschern und Dieben das Handwerk. Es hat also auch sein Gutes.

Leider erwischt es beim Streit um´s Kennzeichen immer wieder die Liebhaber von US-Fahrzeugen oder Oldies, weil bei deren Lieblingen bauartbedingt nun mal nicht die langen Standardschilder passen. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, z.B.:

  1. Wählen Sie möglichst kurze Zahlen-Ziffern-Kombinationen, etwa 2-3stellige.
  2. Reicht der Platz noch nicht aus, gibt es die Möglichkeit der Engschrift. In diesem Fall spätestens wird man Ihnen aber ein Gutachten abverlangen bzw. das Fahrzeug vorführen lassen. Ist auch das erfolglos, kann man den Umbau der Nummernschildaufnahme verlangen, allerdings nur wenn die Umbaukosten ca. 10% des Fahrzeugwertes nicht übersteigen.
  3. Ist auch dies erfolglos wird man Ihnen ein verkleinertes zweizeiliges Schild zuweisen, das im Normalfall für Kleinkrafträder vorgesehen ist.

Diese Schildergröße entspricht fast den Originalmaßen der US-Kennzeichen und ist deshalb meist die letzte machbare Lösung.

4. Absoluter Ausnahme- und Härtefall, und nur mit Zustimmung oberster Behörden und Präsidien zu bekommen, sind die Folienkennzeichen. Sie haben keine Prägung, sondern werden auf reflektierende Folie aufgeklebt – diese dann wiederum auf das Fahrzeug.

Anbringung / Lesbarkeit

Bei den Kennzeichen handelt es sich um „amtliche Urkunden“. Rasertricks, wie das Beschmieren mit Schmutz, Blättern, Spray, bzw. das Hochbiegen bei Motorradkennzeichen sind verboten.
Eine gute Lesbarkeit ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Das Bekleben mit Antiblitzfolie etwa kostet 50,- EUR und 1 Punkt.
Beide Kennzeichen müssen fest mit der Karosserie verschraubt sein bzw. sich in einem Kennzeichenhalter befinden. Das hintere Kennzeichen muß beleuchtet sein. Sollte lange Ladung bzw. Heckträger das Kennzeichen verdecken, muß ein zweites am Heck angebracht werden.


Quellennachweis:
Foto des Fahrzeugs mit Kennzeichen FO-E 91 H: Jens Schwabach