Auch hier gibt es seit 2000 die Kennzeichenpflicht in FE-Schrift mit Euro-Feld. Im Gegensatz zur Bundeswehr reflektieren diese Kennzeichen, wie die herkömmlichen auch. Das „BP“ steht für Bundespolizei, den früheren Bundesgrenzschutz. Am 1. Juli 2005 wurde die Behörde, die dem Bundesinnenministerium unterstellt ist, umbenannt.
Grund der Umbenennung war der zunehmende Wegfall der ursprünglichen Aufgaben durch die EU-Osterweiterung.
Von 2006 bis 2007 stellte die Bundespolizei alle ca. 6000 Dienstfahrzeuge sukzessive auf das neue Unterscheidungszeichen „BP“ um, welches aus der Umbenennung von Bundesgrenzschutz in Bundespolizei resultierte.
Die Ziffernkombinationen blieben jeweils erhalten.
Die ersten beiden Ziffern der Kennzeichen geben die Fahrzeugkategorie an – von klein bis groß. Die zweite Ziffer ist einfach fortlaufend. Hier die Details:
10 bis 12 – Motorräder
15 bis 19 – PKW
20 bis 24 – geländefähige PKW
25 bis 29 – PKW
30 bis 39 – mittlere geländefähige PKW und LKW
40 bis 49 – Fahrzeuge auf einem LKW-Fahrgestell
50 bis 54 – geschützte Sonderwagen
55 – Anhänger
Ein sehr seltenes Foto eines BG-Überführungskennzeichen.
Die Bundespolizei hat bundesweit eine zentrale Zulassungsstelle, die die Fahrzeuge entsprechend verwaltet.
Links ist die ehem. Zulassungsplakette der BPOL (ehemals Bundesgrenzschutz) im Durchmesser 35 mm abgebildet.
Abbildung des Bundesadlers mit der Aufschrift: „Bundesgrenzschutz – Kfz-Zul.-St.“
Die aktuelle vergrößerte Zulassungsplakette der heutigen Euro-Kennzeichen (Durchmesser 45mm).
Auch hier ist in der Mitte das Wappen der Bundesrepublik Deutschland in Farbe mit Bundesadler abgebildet. Die Aufschrift lautet: „Bundesrepublik Deutschland – Beschaffungsamt des BMI – Kfz-Zul.-St.“
(Abbildung aus Kopiergründen in schwarzweiß)