E-Fahrzeuge

Seit 26.09.2015 wird in Deutschland auf Wunsch das E-Kennzeichen ausgegeben. Es kennzeichnet Elektrofahrzeuge.

Das Elektromobilitätsgesetz (EMoG) räumt Fahrzeugen mit dem E-Kennzeichen diverse Privilegien ein. Da sind beispielsweise die Benutzung von Busspuren oder die kostenfreie Parkplatzbenutzung in Innenstädten.

Wenn Sie ein E-Fahrzeug neu anmelden, fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Sie können aber ihr aktuelles Elektrofahrzeug umkennzeichnen lassen. Dann fallen ca. 18-20 € zuzüglich neuer Schilder als Kosten an.

E-Kennzeichen können neben Batterieelektrofahrzeuge (BEV) auch von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) erhalten.

Im Ausland zugelassene Fahrzeuge können eine blaue E-Plakette erhalten, welche die gleichen Privilegierungen eröffnet, wie das deutsche E-Kennzeichen.