Export- bzw. Ausfuhrkennzeichen gibt es in FE-Schrift, allerdings ohne das Euro-Feld.
Statt dessen ist im roten Balken rechts, ähnlich dem Kurzzeitkennzeichen ein Ablaufdatum (Tag, Monat, Jahr) angegeben. Maximal ist das Schild 1 Jahr gültig und verbleibt nach Ablauf beim Halter.
Benutzt werden darf dieses Schild nur bei Verkehrssicherheit und Haftpflichtversicherung des Kfz. Dann kann man dieses Fahrzeug exportieren und verkaufen. Die Zulassungsstelle, die das Schild vergibt ist hier nicht wohnortgebunden.
Diese Form des Kennzeichens gibt es seit 01.01.1989, vorher waren es ovale „Z“-Kennzeichen:
Bis zur Pflicht-Einführung der FE-Schrift am 01.11.2000 wurden die Schilder teils noch im DIN-Format, teils aber auch schon in der heutigen FE-Schrift geprägt und nur Monat und Jahr der Gültigkeit im Streifen angegeben. Das detaillierte Tagesdatum allerdings gibt es erst seit 01.08.2000 verbindlich (siehe obere Abb.)
Ein altes DIN-Exportschild mit alter Gültigkeitsangabe im roten Balken.